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Allgemeine Vertriebsbedingungen (AVB)


Allgemeine Vertriebsbedingungen
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Allgemeinen Vertriebsbedingungen (im Folgenden „AVB“ genannt), Richtlinien Bearbeitungsroutinen und Grundsätze für Vertriebspartner enthalten und ergänzen wesentliche Auszüge aus dem Partnervertrag der BestFriendsTeam Vertrieb UG (haftungsbeschränkt), (im Folgenden „BestFriendsTeam“), und folgen den ethischen Richtlinien einschlägiger europäischer Direktvertriebsverbände. Sie gelten für alle Personen (im Folgenden „Partner“), die mit BestFriendsTeam einen Vertrag zur eigenständigen Vermittlung von Produkten, Waren, Dienstleistungen sowie Spendenmöglichkeiten abschließen.

1. Voraussetzungen für die Vertriebspartnerschaft
1. Um Partner bei BestFriendsTeam zu werden, ist eine satzungsgemäße Sponsoring-Beziehung zu einem bereits bestehenden BestFriendsTeam-Partner erforderlich.
2. Der Antragsteller muss mindestens 18 Jahre alt und voll geschäftsfähig sein.
3. Die Anmeldung erfolgt über die vollständige Online-Registrierung.
4. Vor Abschluss der Registrierung sollte der Antragsteller:
o die Bedingungen des Partnervertrags sorgfältig lesen und dessen Inhalte verstehen;
o Unklarheiten mit dem Sponsor oder einem Rechtsbeistand klären;
o sich bewusst sein, dass ohne Anstrengung kein hohes Einkommen zu erwarten ist;
o sich des unternehmerischen Risikos bewusst sein und bedenken, dass zur Geschäftsführung ein gewisses Maß an finanzieller Vorleistung erforderlich sein kann (z.B. Werbematerialien);
o die Tragweite seiner Entscheidung unter Berücksichtigung betriebswirtschaftlicher und rechtlicher Gesichtspunkte prüfen.

2. Rechtsstellung des Partners
2.1 Selbstständiger Unternehmer
Der Partner ist ein selbstständiger Gewerbetreibender, der durch die Vermittlung bzw. den Vertrieb von BestFriendsTeam Produkten und Dienstleistungen eigenes unternehmerisches Einkommen erzielen will. Ein Angestelltenverhältnis zu BestFriendsTeam wird ausdrücklich nicht begründet.
2.2 Handlung in eigenem Namen
Der Partner kann Interessenten auf Spendenmöglichkeiten für die gemeinnützige BestFriendsTeam hinweisen, BestFriendsTeam Produkte und Dienstleistungen verkaufen und weitere Partner sponsern. Dabei handelt er eigenverantwortlich, in eigenem Namen und auf eigene Rechnung.
2.3 Unabhängige Tätigkeit
Der Partner ist in Bezug auf Ort, Art, Zeit und Umfang seiner Tätigkeit weisungsunabhängig. Er trägt sämtliche mit seiner Geschäftstätigkeit verbundenen Aufwendungen und Kosten selbst.
2.4 Gesetzliche Pflichten
Als selbstständiger Unternehmer ist der Partner allein dafür verantwortlich, alle einschlägigen gesetzlichen Pflichten zu erfüllen (z.B. Gewerbeanmeldung, Steuer- und Sozialversicherungsangelegenheiten, Beachtung des Wettbewerbsrechts). BestFriendsTeam nimmt keine diesbezüglichen Abzüge oder Zahlungen vor.
2.5 Sozialversicherung
Da kein Angestelltenverhältnis mit BestFriendsTeam besteht, zahlt BestFriendsTeam keine Sozialversicherungsbeiträge für den Partner. Eine Pflicht zur Abführung besteht demnach nicht.
2.6 Nebenberuflicher Status
Die Vertriebspartnerschaft wird grundsätzlich nebenberuflich ausgeübt. Sollte das erzielte Einkommen oder das Ausmaß der Tätigkeit des Partners nach allgemeiner Verkehrsauffassung nicht mehr als nebenberuflich gelten, ist der Partner verpflichtet, BestFriendsTeam hierüber unverzüglich zu informieren.

3. Aufgaben und Pflichten des Partners
3.1 Vertriebs- und Betreuungsaufgaben
Der Partner hat BestFriendsTeam Produkte und Dienstleistungen zu vermitteln, neue Partner zu sponsern und bestehende Geschäftsbeziehungen zu erhalten oder zu reaktivieren. Darüber hinaus sind Pflege und Verwaltung der Vertragsverhältnisse sowie ein angemessener Kunden- und Kontaktservice sicherzustellen.
3.2 Aufbau einer Vertriebsorganisation
Der Partner wird aktiv am Ausbau einer nebenberuflichen Vertriebsorganisation mitwirken, u.a. durch:
• Akquise neuer Kunden und Partner;
• Schulung und Einarbeitung neu registrierter Partner;
• kontinuierliche Anleitung, Motivation und fachliche Weiterbildung von untergeordneten Partnern.
3.3 Einhaltung von Vorgaben
• Falsche oder irreführende Angaben über BestFriendsTeam, deren Produkte, Dienstleistungen, Vergütungspläne oder mögliche Einkünfte sind untersagt.
• Der Partner muss angemessene Auskünfte über Preise, Zahlungsarten, Vertragsmodalitäten und Leistungsbeginn geben können.
• Zur Präsentation sind ausschließlich offizielle BestFriendsTeam-Materialien ( Print, Digital, etc.) oder individuell von BestFriendsTeam schriftlich genehmigte Unterlagen zu verwenden.
3.4 Werbung und Außendarstellung
• Jede Form von Werbematerial oder sonstige Publikationen, die den Eindruck erwecken, im Namen oder Auftrag von BestFriendsTeam erstellt worden zu sein, bedürfen der vorherigen schriftlichen Genehmigung durch BestFriendsTeam. Dies gilt auch für digitale Inhalte, Social Media-Aktivitäten, Internetseiten und Verwendung der Markenzeichen.
• Briefpapier, Visitenkarten etc. müssen deutlich den Zusatz „ selbständiger BestFriendsTeam-Partner“ oder „Agenturpartner der BestFriendsTeam Vertrieb UG (haftungsbeschränkt)“ tragen.
3.5 Unabhängiges Auftreten
Der Partner ist verpflichtet, jede Äußerung zu vermeiden, die den Anschein erwecken könnte, er sei Angestellter oder bevollmächtigter Repräsentant von BestFriendsTeam.
3.6 Einhaltung externer Verhaltensstandards
Soweit BestFriendsTeam Mitglied nationaler oder internationaler Direktvertriebsverbände ist, gelten deren Verhaltenskodizes verbindlich für die Geschäftsausübung des Partners.
3.7 Kein Vertragsabschluss im Namen von BestFriendsTeam
Der Partner ist nicht ermächtigt, Verträge oder Deckungszusagen im Namen von BestFriendsTeam abzugeben, Beiträge zu stunden oder sonstige bindende Erklärungen in Vertretung von BestFriendsTeam zu verfassen.
3.8 Wettbewerb und Ausspannungsverbot
• Der Partner hat sämtliche Wettbewerbsvorschriften einzuhalten. Ausspannungsversuche gegenüber Kunden oder anderen Partnern sind untersagt.
• Bei Verstoß gegen das Ausspannungsverbot erlöschen jegliche Provisionsansprüche.
• BestFriendsTeam behält sich vor, externe Dienstleister mit der Überprüfung ( z.B. Online-Marketing-Maßnahmen ) auf etwaige Rechtsverletzungen zu beauftragen.

4. Beginn und Ende der Vertriebspartnerschaft
4.1 Wirksamwerden
Die Partnerschaft beginnt, sobald BestFriendsTeam den entsprechenden Antrag angenommen hat. Ein eigener Bezug von BestFriendsTeam Produkten oder Waren ist für den Beginn nicht erforderlich.
4.2 Laufzeit und ordentliche Kündigung
Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Seiten unter Einhaltung der gesetzlichen Fristen ordentlich gekündigt werden. Nach einer Kündigung ist eine erneute Registrierung erst nach sechs Monaten möglich.
4.3 Direktorenstufe
Erreicht ein Partner die Direktorenstufe, verzichtet BestFriendsTeam gegenüber diesem Partner auf das Recht der ordentlichen Kündigung. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
4.4 Außerordentliche Kündigung
Bei gravierenden Pflichtverletzungen ( z.B. schwerwiegender Verstoß gegen vertragliche Pflichten oder gesetzliche Bestimmungen ) steht beiden Parteien das Recht zur außerordentlichen Kündigung nach vorheriger Abmahnung zu. In schweren Fällen kann eine fristlose Kündigung ohne Abmahnung erfolgen.
4.5 Wichtige Gründe
Verstößt der Partner gegen seine Aufgaben und Pflichten aus § 3 erheblich, oder inbesondere gegen § 4.7, § 5.2, § 5.6, § 5.7, § 5.15, § 6.3 b, § 7.2 a, § 7.2 b, kann BestFriendsTeam dies als wichtigen Grund für eine sofortige Beendigung des Vertragsverhältnisses werten.
4.6 Veräußerung seiner Provisionsrechte
Die Veräußerung seiner erworbenen Provisionsrechte ist zulässig, sofern BestFriendsTeam dem schriftlich zustimmt. Ein Vorkaufsrecht besteht zugunsten des direkten, aktiven Sponsors in der Upline. Lehnt dieser ab, wird das Vorkaufsrecht nacheinander den jeweils weiteren Downlines gewährt. Abschließende Zustimmung von BestFriendsTeam ist stets erforderlich.
4.7 Finanzielle Verhältnisse
BestFriendsTeam legt Wert darauf, dass die Partner in geregelten wirtschaftlichen Verhältnissen leben und die Tätigkeit nicht aus einer akuten Notsituation heraus ausüben. Werden BestFriendsTeam finanzielle Unregelmäßigkeiten ( z.B. Pfändungen, Vollstreckungen ) bekannt, kann die Gesellschaft das Vertragsverhältnis beenden.
4.8 Kein Ausgleichsanspruch
Der nebenberufliche Partner hat keinen Anspruch auf Ausgleichsansprüche nach § 89b HGB.
4.9 Übertragbarkeit im Todesfall
Im Falle des Todes eines Partners kann dessen Vertrag auf Ehegatten, Kinder oder Eltern übertragen werden, sofern alle Erben zustimmen, der/die Begünstigte die aktuellen Partnerbedingungen akzeptiert und BestFriendsTeam der Übertragung schriftlich zustimmt ( Verweigerung nur aus wichtigem Grund ).

5. Regeln der Partnertätigkeit
5.1 Ablehnung von Partneranträgen
BestFriendsTeam behält sich vor, Partneranträge nach eigenem Ermessen abzulehnen.
5.2 Mehrfachregistrierung
Pro natürlicher Person wird nur ein Vertrag akzeptiert. Provisionen werden nur an die im Vertrag eingetragene Person gezahlt. Registriert sich eine Person mehrfach, zählt die zuerst registrierte Mitgliedschaft, alle weiteren Registrierungen werden gelöscht. Ein Verstoß berechtigt BestFriendsTeam zur sofortigen Kündigung.
5.3 Registrierung von Firmen
Verträge können auch mit Unternehmen geschlossen werden; eine verantwortliche natürliche Person ist dabei zu benennen.
5.4 Kontaktpersonen
Ein Gast oder potenzieller Partner zählt als Kontakt des Partners, der den Erstkontakt hergestellt oder die Person zur Veranstaltung eingeladen hat. Ohne ausdrückliches Einverständnis darf eine Registrierung erst nach Ablauf von sechs Monaten durch einen anderen Sponsor erfolgen.
5.5 Tätigkeit für Konkurrenzunternehmen
Ohne vorherige schriftliche Zustimmung ist es dem Partner untersagt, gleichzeitig für direkte Konkurrenzunternehmen von BestFriendsTeam tätig zu sein, die Spendenangebote, Produkte oder Dienstleistungen in vergleichbarer Form vertreiben. Falls im selben Haushalt eine Person tätig ist, die einem Konkurrenzunternehmen angehört, muss eine mögliche Partnerschaft separat geprüft werden.
5.6 Verbot der „Anhäufung“
Eine unerlaubte Mehrfachregistrierung oder das Registrieren nicht berechtigter Partner wird als „ Anhäufung “ angesehen und kann zur Beendigung der entsprechenden Partnertätigkeiten führen.
5.7 Keine Nutzung des BestFriendsTeam Netzwerks für Dritte
Das BestFriendsTeam-Strukturnetzwerk darf nicht zum Vorteil anderer Unternehmen benutzt werden, beispielsweise durch Werbung für Konkurrenzprodukte oder Dienstleistungen.
5.8 Keine Gebühren für Schulungen
Der Partner darf für die Schulung anderer Partner keine eigenständige Vergütung verlangen. Mit vorheriger Zustimmung kann jedoch ein angemessener Kostenbeitrag ( z.B. Saalmiete, Verpflegung ) umgelegt werden.
5.9 Trennung von Tätigkeiten
Eine zulässige Tätigkeit für ein anderes Unternehmen muss strikt von der BestFriendsTeam Tätigkeit getrennt werden. Der Partner darf dabei weder auf seine BestFriendsTeam Tätigkeit verweisen noch die Strukturen oder Kontakte aus BestFriendsTeam missbrauchen.
5.10 Urheber- und Markenrechte
Alle Urheber- und Markenrechte von BestFriendsTeam sind zu respektieren. Jede missbräuchliche Verwendung der Kennzeichen oder Materialien von BestFriendsTeam ist untersagt.
5.11 Vermeidung von Schäden
Der Partner darf keine Handlungen vornehmen, die BestFriendsTeam wirtschaftlich oder reputationsmäßig schaden können ( z.B. Anmeldung ähnlicher Firmennamen, Domains oder Kopieren von Schulungsunterlagen ).
5.12 Kundenkreis
BestFriendsTeam Produkte und Dienstleistungen werden ausschließlich an natürliche Personen verkauft. Abweichungen bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung.
5.13 Betreuung größerer Organisationen
Wenn ein Partner größere Organisationen ( z.B. Vereine, Firmen ) sponsert, muss er eine intensivere Betreuung gewährleisten. Andernfalls kann BestFriendsTeam den betroffenen Partner in eine geeignete Upline verschieben.
5.14 Ethisch einwandfreie Geschäftspräsentation
Die BestFriendsTeam Produkte und Geschäftsmöglichkeiten sind stets wahrheitsgemäß und professionell zu präsentieren. Irreführende Angaben sind untersagt.
5.15 Verbot von Spam
• Das systematische Versenden unaufgeforderter E-Mails ( Spam ) ist strikt untersagt.
• Hierunter fallen u.a. das automatische Sammeln von E-Mail-Adressen, manipulative Versendung von Nachrichten ohne persönlichen Bezug usw.
• Bei einem Verstoß fällt eine Vertragsstrafe in Höhe von 10.000,00 € an; zusätzlich kann eine fristlose Kündigung erfolgen und sämtlicher Provisionsanspruch erlöschen.

6. Provisionen, Prämien und Bonusregelungen
6.1 Voraussetzungen für Provisionsansprüche
• Ein Partner muss mindestens 1* (bzw. 7)** Einheiten vermitteln, bevor ein Provisionsanspruch entsteht. * Gilt für Partner des Differenzplans **Gilt für Partner der BestFriendsElite.
• Der Partner kann auf freiwilliger Basis auch persönlich monatlich1* (bzw. 7)** Einheiten buchen. Durch diese freiwillige Buchung sind dem Sponsor dann bereits diese 1* (bzw. 7)** Einheiten zugekommen. * Gilt für Partner des Differenzplans **Gilt für Partner der BestFriendsElite.
6.2 Provisions- und Karriereplan
Die Höhe der Provisionen, Prämien und Bonuszahlungen richtet sich nach dem aktuellen Provisions- und Karriereplan von BestFriendsTeam. Dieser ist Bestandteil des Partnervertrags und wird einheitlich für alle Partner angewandt.
6.3 Fälligkeit der Provisionen
• (a) Provisionsansprüche entstehen erst, wenn alle Zahlungen des Kunden oder Partners vollständig und fristgerecht bei BestFriendsTeam bzw. den gemeinnützigen Gesellschaften / Organisationen eingegangen sind und nicht innerhalb von 14 Tagen widerrufen wurden.
• (b) Ein aktiver Partner muss zudem für den jeweiligen Auszahlungsmonat mindestens 1* (7)** Einheit(en) * Gilt für Partner des Differenzplans **Gilt für Partner der BestFriendsElite als Neugeschäft vermitteln ( Mindestanforderung ), um Provisionen zu erhalten. Gelingt dies dem Partner nicht, erhält er für diesen Abrechnungsmonat lediglich seine persönliche Provision. Die strukturbedingten Provisionen ( z.B. teamorientierte Provision, Erfolgsbonus, Infinitybonus ) werden nicht ausgezahlt.
6.4 Abrechnungszyklus

Provisionen, Prämien und Boni werden monatlich jeweils vom 16. Eines Monats bis zum 15. des Folgemonats abgerechnet. Der Partner ist verpflichtet, seine Abrechnungen unverzüglich zu prüfen und Einwände innerhalb von 14 Tagen zu erheben.
6.5 Kein Provisionsvorschuss
Es besteht kein Anspruch auf die Auszahlung von Provisionsvorschüssen.
6.6 Umsatzsteuer
Die Auszahlung von Provisionen inkl. Umsatzsteuer erfolgt nur, wenn der Partner nachweislich im Sinne des Umsatzsteuergesetzes Unternehmer ist, eine entsprechende Steuernummer und Gewerbeanmeldung vorliegt und er BestFriendsTeam die entsprechende Nachweise übermittelt hat.
6.7 Auszahlungstermine
Die Auszahlungen erfolgen regelmäßig am 1. eines Monats oder, wenn dies auf ein Wochenende oder einen Feiertag fällt, am darauf folgenden Werktag.
6.8 Überhangprovision
Ein Provisionsanspruch besteht nur für Vertragsabschlüsse und Vermittlungen innerhalb der Vertragslaufzeit. Ein Anspruch auf Überhangprovision besteht nicht.

7. Abrechnungs- und Verwaltungsgebühren
7.1 Monatliche Abrechnungsgebühr
BestFriendsTeam ist berechtigt, zur Kostendeckung eine monatliche Abrechnungsgebühr von 10 € pro ausgestellter Provisionsabrechnung zu erheben. Aktuell wird diese Gebühr nicht erhoben. Eine Einführung ist nur mit dreimonatiger Vorankündigung möglich.
7.2 Verwaltungsgebühr
• (a) Partner, die an dem Differenzplan teilnehmen, verpflichten sich zur Zahlung einer Verwaltungsgebühr für Datenpflege und Pflege der Internetseiten von derzeit 10 € pro Kalendermonat.
• (b) BestFriendsElite Partner verpflichten sich zur Zahlung einer Verwaltungsgebühr für den erhöhten Aufwand der Datenpflege und Strukturverwaltung von derzeit 10 € pro Kalendermonat.
• (c) Die Zahlung erfolgt jeweils im Voraus und kann nicht mit Provisionsansprüchen verrechnet werden.
• (d) Bei verspäteter Zahlung kann der Partner Provisionsansprüche und seine Position in der Struktur verlieren.

8. Bezug und Vertrieb von BestFriendsTeam Produkten und Waren
8.1 Direkter Bezug
Der Partner bestellt BestFriendsTeam Produkte ausschließlich direkt bei BestFriendsTeam.
8.2 Persönlicher Direktvertrieb
Der Partner vertreibt die BestFriendsTeam Produkte und Waren an Endkunden im Rahmen persönlicher Kontakte (Direktvertrieb). Die Mengenbestellung ist frei wählbar.
8.3 Preise und Zahlung
Bestellungen erfolgen zu den jeweils gültigen Listenpreisen zuzüglich eventueller Versandkosten. Eine Auslieferung erfolgt erst nach unwiderruflichem Zahlungseingang.

9. Veräußerung erworbener Provisionsrechte
9.1 Schriftliche Zustimmung
Die Veräußerung, Übertragung oder sonstige Abtretung von Provisionsrechten aus der Partnerschaft bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von BestFriendsTeam.
9.2 Linienwechsel
Ein Wechsel zu einem „Crossline“-Sponsor ist nur mit schriftlicher Zustimmung des bisherigen Sponsors, der folgenden vier Upline-Sponsoren und BestFriendsTeam zulässig. Wechselnde Partner verzichten dabei auf ihre bestehende Downline.
9.3 Gebühren
Jeder Linienwechsel ist mit einer Verwaltungsgebühr von 75 € verbunden. BestFriendsTeam behält sich vor, einen Wechselantrag abzulehnen.
9.4 Untersponsern
Das Untersponsern im Sinne einer forcierten 2er-Matrix stellt keinen Sponsorwechsel dar und ist von den Regelungen in Ziffer 9.1–9.3 ausgenommen, sofern es ausschließlich der Zielerreichung im Marketingplan dient.

10. Schlussbestimmungen
10.1 Rechtswahl
Auf die vorliegende Vertriebsvereinbarung findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von BestFriendsTeam.
10.2 Schriftform
Soweit vertraglich Schriftform vereinbart ist, genügt E-Mail zur Wahrung dieses Formerfordernisses.
10.3 Änderungen
BestFriendsTeam kann diese Bedingungen anpassen, wenn dies im Interesse einer rechtskonformen oder geänderten Geschäftsabwicklung erforderlich ist. Änderungen werden schriftlich mitgeteilt und gelten als genehmigt, wenn der Partner nicht innerhalb von drei Wochen nach Zugang schriftlich widerspricht. Hierauf wird BestFriendsTeam ausdrücklich hinweisen.
10.4 Datenschutz
• Der Partner stimmt der Erhebung, Speicherung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten zum Zwecke der Vertragserfüllung zu.
• Im Übrigen gelten die Vorgaben der europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Nähere Informationen enthält die Datenschutzerklärung von BestFriendsTeam.
10.5 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. Eine ungültige Klausel ist durch eine rechtlich zulässige zu ersetzen, die dem ursprünglichen Sinn möglichst nahekommt.

11. Bearbeitungsroutinen
11.1 Registrierung und Begrüßung
1. Partner und Kunden können sich jederzeit online registrieren.
2. Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten sie eine E-Mail zur Verifizierung.
3. Neue Partner werden innerhalb von 24 Stunden im Vertriebssystem freigeschaltet.
4. Innerhalb desselben Zeitraums erhält der neue Partner eine Begrüßungs-E-Mail mit seiner ID-Nummer.
11.2 Zahlungsbearbeitung
1. BestFriendsTeam akzeptiert ausschließlich Überweisungen auf das offizielle Geschäftskonto.
2. Geldeingänge werden an Werktagen gebucht; der Kunde oder Partner wird über Zahlungseingänge informiert.
3. Nach Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist wird die Provision endgültig gebucht und beim nächsten Provisionslauf berücksichtigt.
11.3 Provisionsbearbeitung
1. Der Provisionslauf findet monatlich jeweils zum 1. eines Monats statt (bzw. am nächsten Werktag).
2. Provisionen werden nur für vollständig bezahlte und nicht widerrufene BestFriendsTeam Produkte oder Waren gezahlt.
3. Im Mitgliederbereich kann der Partner laufende und endgültige Abrechnungen einsehen.
4. Endgültige monatliche Provisionsabrechnungen der jeweils letzten 24 Monate stehen zum Download bereit.
11.4 Kündigungsbearbeitung
1. Kündigungen von Kunden und Partnern werden bei Eingang sofort im System erfasst und wir akzeptieren diese sofort.
2. Die Kündigung kann selbstständig über den Mitgliederbereich durchgeführt oder per, von dem Partner persönlich unterschriebenem Postbrief, erfolgen.
11.5 Veränderungen
1. Die erforderliche Anzahl von Einheiten für den Provisions-, Prämien- oder Bonusanspruch kann sich ändern.
2. Anschriften- und Zahlungsdatenänderungen sowie Passwortänderungen können über den persönlichen Mitgliederbereich vorgenommen werden.
11.6 Seminarroutine
1. Für das Erreichen höherer Stufen im Karriere- und Provisionsplan ( Leiter-, Manager-, Direktoren-Team ) ist der Besuch der jeweiligen kostenpflichtigen Seminare Voraussetzung.
2. Geschäftspräsentationen ( z.B. Saalveranstaltungen ) zur Kunden- und Partnergewinnung sowie Basisseminare und Fachworkshops werden ortsabhängig durchgeführt. Kosten können zur Deckung auf teilnehmende Partner umgelegt werden.
3. Die Ausbilderschulung und Sprecherausbildung werden ausschließlich von BestFriendsTeam oder autorisierten Beauftragten durchgeführt.
11.7 BestFriendsElite
1. BestFriendsElite Partner ist jeder Partner, der sich online als Partner der BestFriendsElite angemeldet, die Verwaltungsgebühr (10 €) entrichtet ( § 7.2 b ) und mindestens 7 Einheiten durch Eigenumsatz vermittelt hat.
2. Dem direkten Sponsor werden entsprechend 7 Einheiten zugeschrieben.
11.8 Seminarkosten (Beispiele)
• Geschäftspräsentation: Für Partner bis max. 10 € (Gäste frei)
• Fachworkshop ( z.B. Internetschulung, Kontaktmarketing u.ä. ): 20 €
• Basisseminar: 20 €
• Leiterseminar: 59 €
• Managerseminar: 129 €
• Direktorenseminar: 299 €
• Sprecherausbildung: 169 €

Stand: November 2025